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Jungfrau
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Jungfrau
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Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz. Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform. Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Moin David, Für ein "echtes Wohnmobil" muss der Wohnteil den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmachen - damit ist da Thema "draußen kochen" durch, da die Außenflächen nicht zur Nutzfläche zählt. Wäre das nicht so, dann müssten die theoretischen Außenflächen aller Türen gerechnet werden. Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist! Gruß Stefan Das nennt man teleologische Reduktion und ist eine der möglichen (und zulässigen) Methoden zur Gesetzesauslegung: es wird nach Sinn und Zweck gefragt. So gut die Idee mit der Stehöhe an der Hecktür ist, das hat der Gesetzgeber bestimmt nicht gemeint. Die unechten Womo hat er allerdings übersehen...
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