Ahem: "Wie besehen, ohne weitere Gewähr" ist doch eine Stehklausel in Kaufverträgen über Gebrauchtwagen. Du würdest nur haften, wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du von dem Unfallschaden Kenntnis gehabt und diesen arglistig verschwiegen hast.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!