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Joined: Aug 2005
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Das wird noch
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Das wird noch
Joined: Aug 2005
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Hallo!
Habe da mal ein Problem. Also ich habe meinen Mercedes G damals von einem Zahnarzt als "Unfallfrei" (unter Zeugen) gekauft und habe aber leider nur einen handschriftlichen Kaufvertrag ohne Vermerk gemacht. Jetzt habe ich das schmucke Gefährt als unfallfrei von privat an einen Händler verkauft. Dieser hatte den Wagen auch wohl sehr schnell weiter verkauft. Der jetzige Besitzer rief mich dann aufgeregt an, ob ich nichts von dem Rahmenschaden vorne rechts (von 1996 10000DM) gewusst hätte!? Er hätte das bei Mercedes prüfen lassen (anhand der Fahrgestellnummer) und hätte auch ein Gutachten. Leider konnte ich dies nur verneinen und habe es selbst bei Mercedes prüfen lassen. Mercedes hat keine Eintrag in diesem Umfang zu diesem Fahrzeug (liegt mir vor) . Ich habe mir des weiteren den Kaufvertrag von dem Zahnarzt schicken lassen wo schon drin steht das er einen Unfall hatte, aber hinten links (Hätte er mir damals auch sagen können). Jetzt ruft mich der Händler an und hätte gerne von mir 1000€ zurück, weil er dem jetzigem Besitzer 2500€ vom Preis nachgelassen hätte um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen.
Nur ich sehe es nicht ein noch 1000€ dabei zu tun, wobei ich den Wagen besten Gewissens als Unfallfrei verkauft habe!? Wie sieht das rechtlich aus?
Ich dreh bald durch!!!
Grüße aus dem Sauerland...
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Nicht dass ich Rechtsanwalt wäre, aber warum sollte Dich der Kunde Deines Käufers interessieren?
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Im Schwitzkasten
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Im Schwitzkasten
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Ahem: "Wie besehen, ohne weitere Gewähr" ist doch eine Stehklausel in Kaufverträgen über Gebrauchtwagen. Du würdest nur haften, wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du von dem Unfallschaden Kenntnis gehabt und diesen arglistig verschwiegen hast.
Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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schreckt vor nix zurück
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schreckt vor nix zurück
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Entweder verschweigt der Erstverkäufer etwas oder der letzte Käufer versucht nachträglich noch etwas am Einkaufspreis zu verbessern. Ich würde erstmal das offizielle Schreiben/Gutachten welches die Rahmenreparatur bestätigt zur Einsicht verlangen. Und wieso will der nur 1000€ von Dir wenn er ganze 2500 nachgelassen hat ? Soviel Großzügigkeit ist in dem Kuhhandel ja äußerst ungewöhnlich.
"Auto racing, bull fighting, and mountain climbing are the only real sports ... all others are games.” E. Hemingway
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Und wieso will der nur 1000€ von Dir wenn er ganze 2500 nachgelassen hat ? Weil sein Kumpel den "gekauft" hat und jetzt versucht wird, noch ein bisschen zu zocken? Bei Gebrauchtwagenhökern prinzipiell auf Duchzug schalten. Vorausgesetzt es gibt einen vernünftigen Kaufvertrag.
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Krümmergriller
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Krümmergriller
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Jetzt habe ich das schmucke Gefährt als unfallfrei von privat an einen Händler verkauft. Solche schriftlichen Zusicherungen sollte man bei Gebrauchtwagen immer unterlassen wenn man es nicht 100%tig weiss, ich hab da in jungen Jahren auch schon mal Lehrgeld bezahlt. Könnte ne knifflige Sache werden wenns hart auf hart geht, der ADAC hat spezielle Anwälte für derartige Fälle.....anfragen schadet sicher nicht.
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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Taub stellen...
Der Fisch stinkt!
Wenn die auf einen Anwalt verzichten wollen und Du Verkehrsrechtschutz hast: Anwalt anrufen, Schreiben aufsetzen lassen, -Ruhe ist im Karton.
M.
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der mit der Schmiernippelfetischistin
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der mit der Schmiernippelfetischistin
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Hallo ,der Händler ist 2500Euro runtergegangen weil er weiss das er auf jeden Fall den Prozeß verloren hätte . Wenn du als Privatmann ein Auto beim Händler Inzahlung gibst liegt die Sache anders . Es kostet zwar Nerven aber ich würde an deiner Stelle mit deinem Anwalt sprechen und nix anderes !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Mfg Gui
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Offroad-Mc Frosch
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Offroad-Mc Frosch
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Schick dem Händler eine Kopie des Kaufvertrags mit dem Zahnarzt und gebe an das du auch noch einen Zeugen hast, das der Zahnarzt ihn als Unfallfrei verkauft hat.
Dir ist also kein Vorschaden bekannt und da wird der Händler sehr schlechte Karten haben.
Nichts ist besser als so ein Ding
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Ich würd dem garnix schicken. Am Telefon einen schönen Tag wünschen und fertig.
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