Zumindest in Österreich sind Autos mit Ursprung in einem EU-Mitgliedsstaat, die aus einem Nicht-EU-Staat re-importiert werden, vom Zoll befreit. Das ist z.B. für die Käufer von G's und Pinzis der Schweizer Armee wichtig. Da genügt eine formlose Ursprungserklärung des Verkäufers im Vertrag. Wenn das in Deutschland nciht so geregelt ist, liegt möglicherweise ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor und könnte in diesem Fall mit Erfolg bekämpft werden.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!