Die "Doppelkarte" is ja nix anneres, als eine VersicherungsBESTÄTIGUNG - ergo die Zusage eines Versicherers, das Fahrzeug zu versichern (Deckung übrigens reine Haftpflicht - alles andere regelt dann der Versicherungsantrag und dessen Annahme -> Police).... Das mit dem im Betrieb befindlichen Anhänger und der Vers. über das Zugfahrzeug ist generell korrekt... die "eigene" Versicherung braucht der Hänger wegen der sogenannten Gefährdungshaftung im abgekoppelten Zustand.

So, hoffe ich hab nicht mehr durcheinandergebracht als sonst auch.


KURZ und GUT! Der 90!