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Süchtiger
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Süchtiger
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Ein halbes Jahr nach USA ziehen, dann ist es Umzugsgut und somit zoll- und umsatzsteuerfrei. Dafür ist vor Ort aber die VAT fällig, die ist jedoch wesentlich günstiger. Man muss 1 (ein) Jahr im Drittland leben, also auch Arbeiten oder Studieren, muss nachgewiesen werden, Arbeitsvertrag, Immatrikulation. Die Ware, hier Fahrzeug muss sich 1/2 (halbes) Jahr im Besitz befunden haben. Es geht hier um ein Fzg mit einem EU-Ursprung... Alle Waren werden mit verlassen der EU zu Nichtgemeinschaftswaren, müssen also beim wiederverbrinegn verzollt werden, für den Ausführer ist eine Abfertigung als Rückware Zollfrei möglich innerhalb von drei Jahren. Danke für die Richtigstellung!!!!!!!!!!!!!!!!
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