Hi Nachbar,

Du mußt unterscheiden zwischen PKW KOMBINATIONSKRAFTWAGEN, dessen Grundlagen der G ab 2810kg zul. GG. erfüllt und deshalb bis zum 1.5 nach Gewicht besteuert wird und dem klassischen LKW. Hier gibt es meines Wissens KEINE Änderung. Allerdings müssen hierzu meist die Scheiben hinten verschwinden und eine Trennwand die die Ladefläche vom Fahrgastraum abtrennt eingebaut werden (manchmal reicht es die Scheiben durch Bleche zu ersetzen und ein Hundegitter zu verschrauben). Sitzplätze gibt es dann gewöhnlicherweise hinten nicht. Für eine LKW Zulassung muß das Fahrzeug NICHT über 2,8to zul.GG haben.

Bei der LKW Zulassung kann aber, trotz Eintragung des Tüv´s der Finanzbeamte entscheiden, ob das Fahrzeug nun ein LKW ist, oder ob es ihm zu "PKW-mäßig" erscheint und das Fahrzeug dann doch nach Hubraum versteuert wird.

Ob es eine Alternative zum Kmobinationskraftwagen gibt, liest Du am besten hier im "OFF-TOPIC" nach.

Zu den weiteren Unterhaltskosten. Die sind natürlich stark abhängig davon, was Du mit dem Auto machen möchtest und wie weit Du selber schrauben kannst.

Gruß,

Carsten


Sick Of It All