Liebe G-meinde,

muß hier leider auch dieses leidige Thema kultivieren: als Fahrverbotsgeplagter würde ich mir gerne den Dieselkat der SK-Handelsgesellschaft in meinen G einbauen (300 GD Saugdiesel, 88 PS, 1982); der Dekra-Prüfer meines Vertrauens rät mir dringenst dazu, vorab den zugrundeliegenden Gutachtentext in Kopie zu besorgen, den SK aber nicht rausrückt (auch ORC kommt da offenbar nicht ran).
Begründung: nach Dekra-Recherchen gilt der alte 300er als "nicht umrüstfähig". ORC meinte, daß zumindest in Baden-Württemberg derzeit keine Einträge durch TÜV/Dekra mehr erfolgen. Es scheinen hier teilweise die Gutachten für unwirksam erklärt worden sein (ich dachte bisher, das hätte sich auf Partikelfilter bezogen).

Mein Spezialproblem noch: Fahrzeug ist erstens motorseitig umgebaut von 240er auf 300er Diesel, zweitens Wohnmobil (alles eingetragene Umbauten). Es kommt also darauf an, ob das zugrundeliegende Gutachten auch für diese "Fälle" angewendet werden kann. Das Gutachten sollte sich lt. Dekra also v.a. auf den verbauten Motor beziehen und nicht auf "Baumuster" oder "PKW geschlossen" oder so was ähnliches. Auf die mündlichen Aussagen von SK will ich mich da nicht verlassen bei 900 Euro Kosten.

Hat jemand hier das Ganze durchgezogen, wäre es möglich, das Gutachten als Scan (wenigstens die ABE?-Nummer des Gutachtens) zu bekommen (auch als PN?)

Würde das G-rät gern noch eine Weile behalten, geht da was?