Hallo Andreas,

du kannst mal den Ulli kontaktieren, der hat sowas realisiert !

Siehe hier:

Verkehrsportal, Unimog mit zwei Einachsanhängern

Ich muss damit meine erste Vermutung negieren, es geht tatsächlich legal zu fahren.
Der zweite Anhänger darf übrigens auflaufgebremst sein, der erste natürlich nicht.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)