Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von TGB_11
Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen,

Das geht doch nur bis 3,5t für den ganzen Zug oder?

"Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)."


Nein die Klammer beachten, die Beschränkung mit 3.5 to gibts bei Klasse B, ein E an Zweiter(manchnal Dritter) Stelle steht für Anhänger.

Die FeV ist in Beamtendeutsch geschrieben, beim verkehrsportal gibts auch eine Zusammenfassung die versteht man.


Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Keine Befristung der Besitzdauer




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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.