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Veteran auf Abwegen
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Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.
So ist eees!

Mögliche Lösung:
Eintragung als Anhänger mit 25km/h.

Das gilt dann in Deutschland. Im Ausland greift dann die IntVO, die eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung (ohne heimatliche Geschwindigkeitsbeschränkung) beinhaltet wink

A N D R E A S

P.S. Die Suche nach der elektrischen Bremse hat keinen Erfolg gebracht. Es gab zwar einige links (danke noch einmal an die Tipgeber), die gehandelten Preise lagen aber alle jenseits der 5000 Euro shocked


Das Rübenschwein
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Suchtiger
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Original geschrieben von SIGGI109
Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.


und wie die gesetzeslage in GB ist weiss auch keiner........ crazy

gruss siggi109 whistle

GB???
Hier ein Auszug aus dem Spediteurshandbuch:

Zitat
G - Großbritannien
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Abmessungen
und Gewichte
a) Höchstzulässige Maße
Höhe ................................................................. nicht festgelegt
Für Sattelkz, über 32,5 t: 4,2 m (gilt für das Fahrzeug, nicht für die Ladung; Container
gelten als Teil des Fahrzeugs). Fahrzeuge, die incl. Ladung eine Höhe von 12 ft (= 3,60
m) überschreiten, müssen ein Schild mit der entsprechenden Höhe im Führerhaus
befestigt mitführen. Nichtbefolgung wird bestraft.
Breite .............................................................................. 2,55 m
Kühlfahrzeuge bei Mindestwandstärke von 45 mm .... 2,60 m
Länge
• Lkw/Anhänger........................................................... 12,00 m
• Lastzug ..................................................................... 18,75 m
• Sattelkfz .................................................................... 16,50 m
Bestimmte Teillängen müssen eingehalten werden (vgl. Deutschland).
Sonst darf die Gesamtlänge des Lastzuges max. 18,00 m bzw. des
Sattelkfz 15,5 m betragen.
b) Höchstzulässige Gewichte
Zulässige Achslast
• Einzelachse .................................................................. 10,00 t
• Antriebsachse ............................................................... 11,50 t
• Doppelachse von Motorfahrzeugen
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,50 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 19,00 t
• Doppelachse von Anhängern
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,00 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 20,00 t
• Tridemachse bis 1,3 m ............................................... 21,00 t
• Tridemachse mehr als 1,3 m ..................................... 24,00 t
Zulässiges Gesamtgewicht Abstand zwischen den äußeren Achsen
• Lkw mit 2 Achsen ................... mindestens 3,00 m ... 18,00 t
• Anhänger mit 2 Achsen .......... mindestens 3,33 m ... 20,00 t
• Lkw mit 3 Achsen ................... mindestens 4,55 m ... 25,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 4,70 m ... 26,00 t
• Anhänger mit 3 oder mehr Achsen ..... mindestens 4,80 m ... 24,00 t
• Lkw mit 4 oder mehr Achsen ............ mindestens 6,00 m ... 30,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 6,40 m ... 32,00 t
• Lastzug mit 4 Achsen1) ................................................ 36,00 t
• Lastzug mit 5 oder mehr Achsen1) ............................. 40,00 t
• Lastzug mit 6 oder mehr Achsen1) ............................. 41,00 t
1 ) (Abstand zwischen Hinterachse des Motorwagens und vorderer Achse
des Anhängers mind.: 3 m).
1
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
G - Großbritannien
G - Großbritannien - 6 Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Bilbao (E)
􀃖 Portsmouth(GB)
P & O North Sea Ferries
(Adresse S. 5)
2 x wöchtl.
􀃙
28 Std.
Calais (F)
􀃖 Dover (GB)
Ca.
1,5 Std.
Steena Line Holland BV
(Adresse S.5 )
Bis
20 x tägl.
• Sattelzugmaschine mit 2 Achsen ...... mind. 3,00 m ... 18,00 t
• Sattelzugmaschine mit
3 oder mehr Achsen .......................... mind. 4,00 m ... 24,00 t
• Sattelkfz mit 3 Achsen ....................... mind. 4,70 m ... 26,00 t
• Sattelkfz mit 4 Achsen ....................... mind. 6,90 m ... 38,00 t
(2-achsige Zugmaschine, 2-achsiger Sattelauflieger)
Voraussetzung ist, daß das Gewicht der Zugmaschine 18 t nicht übersteigt,
das Gewicht der Einzelachsen des Aufliegers 20 t nicht übersteigt und die
Antriebsachse mit Doppelbereifung und straßenschonender Federung
ausgestattet ist.
• Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen ..... mind. 7,30 m ... 40,00 t
• Sattelkfz mit 6 oder mehr Achsen ..... mind. 7,45 m ... 41,00 t
• Sattelkfz mit 5 Achsen (3-achsige Zugmaschine mit
2- oder 3-achsigem Sattelauflieger) zur Beförderung
von 40 Fuß-ISO-Containern im grenzüberschreitenden
kombinierten Verkehr) ................................................. 44,00 t
Weitere Informationen und Ausnahmegenehmigungen beim:
Department of Transport, Tel.: (0044 71) 276-6458. Vgl. „Weitere
Anschriften“.
Ausländische Fahrzeuge werden in Großbritannien in bezug auf
Maße und Gewichte kontrolliert. Bei Verstößen gegen die gültigen
Vorschriften werden teilweise schwere Strafen verhängt (u. a.
Beschlagnahmung, Festnahme).
Kabotage-Verkehre ohne Mengenbeschränkung mit EU-Lizenz möglich.
􀂉 Deutscher Führerschein
􀂉 Reisepaß oder Personalausweis
􀂉 Fahrzeugschein
􀂉 CMR- Frachtbrief ist erforderlich (für Umzugsgut nicht zwingend,
denn Umzugsgut ist im CMR ausgeschlossen)
Haftpflichtversicherung ist nur für Personenschäden vorgeschrieben.
Kaskoversicherung ist angeraten, ebenso das Mitführen eines
􀂉 Versicherungsnachweises.
􀂉 Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, falls die Fahrer
nicht Eigentümer sind.
􀂉 TIR und gVV sind zugelassen.


Hab diesen mehrere tausend Seiten starken Wälzer hier als PDF vorliegen. Bei Bedarf sende ich den gerne weiter smile


Jürgen
Das Leben ist zu kurz,um es nicht in einem V8 zu genießen; Ford F250, Suzuki SJ413
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Hmm, hat eigentlich irgendjemand Erfahrung, wie sich so ein
Gespann überhaupt auf der Straße fährt?
Der bekannte Unimog-Zug mit Tandem-Anhänger am Ende und
den üblichen Kugelkopfkupplungen mag ja noch geradeaus
fahren.
Aber die Einachser, mit Natoauge werden da wohl deutlich
empflindlicher sein.
Da gabs mal so einen Fahr-Test mit einigen Wohnwagen hintereinander-
gespannt.Da war schon bei Schrittgeschwindigkeit schluß, weil sich
der Zug nach wenigen Metern aufgeschaukelt hat.
GRuß aus Berlin

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Das sollte ein Werbevideo werden.
Einer der beiden ist sogar umgefallen.

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Mogerator
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Mogerator
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Im Gegensatz zu Wohnwagen haben die Einachser am Unimog Druckluftbremse, einmal die Bremse antippen, und der Zug ist wieder gerade...


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Ja, ebend, die Voreilung streckt den Zug wieder, aber bei dem Auflaufgebremse
gibt´s ebend keine Voreilung.
GRuß aus der Zone

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Original geschrieben von DaPo
Im Gegensatz zu Wohnwagen haben die Einachser am Unimog Druckluftbremse, einmal die Bremse antippen, und der Zug ist wieder gerade...
Original geschrieben von AndreasHirsch
Ja, ebend, die Voreilung streckt den Zug wieder, aber bei dem Auflaufgebremse gibt´s ebend keine Voreilung.
GRuß aus der Zone

Ihr habt beide Recht. Die Kollegen vom TÜV mauern auch deswegen.

Wenn der Gesetzgeber die von mir geplante Kombination aber hätte verbieten wollen, warum hat er es dann nicht explizit reingeschrieben wie es z.B. die Östrreicher machen? Dort steht in der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, §61 drin:
"... Zwei Anhänger dürfen ... nur gezogen werden, wenn die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges und die ... Anhängerbremsanlage eine Druckluftbremsanlage oder eine dieser gleichwertigen Bremsanlage ist ..."

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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Da ist keiner umgefallen...


Eher versteht ein Mann den Kern der Sonne, als das Wesen einer Frau
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Gehört zum Inventar
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Ob die abgerauchte Kupplung im Werbeetat geplant war ?

Ich hätte das Zugfahrzeug gerne mal beim Anfahren an einer 1%-Steigung (das dürfte schon reichen) gesehen grin

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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Hallo Leute
ich bin fast ausschliesslich in Mexico und USA unterwegs (TD5-04) und weil ich dort auch mal Haenger ziehen will, musste ich mir eine Steckdose mit US-Belegung und eine elektrische Bremse einbauen. Parallel zu der deutschen Instalation.
Die elekktr. Bremse besteht aus einer Elektronik, die automatisch mit dem Bremspedal des Zugfahrzeugs Bremswirkung aufbaut. Es ist an der Oberseite aber auch ein Schiebeschalter am Gehaeuse, der stufenlos den Haenger bremst (und das ZF auch).
Der Einbau war relativ problemlos und das Geraet kostete mit Kabelsatz ca. $ 90.-
Eine digitale Ausfuehrung kostet um die $ 150.-, aber da ich selten im Kopfstand fahre, um das Ding ablesen zu koennen, tut´s fuer mich auch die Analoge.
Zu haben hier in fast jedem Autozubehoerladen.
Gruesse
Claus


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