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L Offline
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Original geschrieben von TGB_11
Hm,
darf man so ein Gespann in D überhaupt auf öffentlichen Strasse bewegen ?

...

Hinter PKW und LKW in D (in der der EU) nicht. Ist nur ein Anhänger erlaubt.

Bei Zugmaschine ggf. auch zwei.

(soweit mir bekannt!)

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Dackelpsychologe
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smile genau,das sind diese traktoren mit min.40km/h,luftdruckbremse usw.
auch verkürzte lkw's (schausteller)die als zugmaschiene zugelassen sind
dürfen mit zwei anhängern fahren.
also,legal hier in deutschland,sehe ich da keine möglichkeit. smirk
und auch nicht wirklich einen sinn..................

gruss siggi109 whistle


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
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Habemus Papam
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Klasse T ist für Zugmaschinen bis 40kmh,hat mit LOF nix zu tun.
Und nirgendwo ist explizit von einem Anhänger die Rede.
Zugelassene Zugmaschinen dürfen das.

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L Offline
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Original geschrieben von Caruso
...
Und nirgendwo ist explizit von einem Anhänger die Rede.
Zugelassene Zugmaschinen dürfen das.

Hat jemand geschrieben, dass Zugmaschinen das nicht dürfen?

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Veteran auf Abwegen
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- Führerschein 2 (BCE) ist vorhanden
- Landy als Zugmaschine ist kein Problem
- zwei einachsige Anhänger mit durchgehender Bremse sind kein Problem (genügend Besp. im Netz)
- zwei einachsige Anhänger mit Auflaufbremse bis 25km/h sind kein Probleme, aber mit dem Tempo nach Billing? Da müßte ich ja jetzt schon weg sein ;(
- zwei ungebremste Anhänger <750kg wolln se auch net

Angestrebt wird also Tempo 60 mit zwei Anhängern - egal wie schwer!


@Rainer, Du bist ja sooo gemein zu Dir, bloß weil ich einmal nicht ...

@Rene_W @Ozy Danke für den Hinweis. Aber Trailerstop hat den beschriebenen Kompressor und ist sicher auch deshalb so teuer (noch teurer als von mir vermutet)

@buckdanny99 Danke, das ist ein neuer Hinweis

Ich werde Euch auf dem laufenden halten

A N D R E A S

P.S. @Siggi sinnfrei und verboten aber geil ist hier einiges wink


Das Rübenschwein
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Original geschrieben von Caruso
Klasse T ist für Zugmaschinen bis 40kmh,hat mit LOF nix zu tun.

Aber Hallo !

Fahrzeuge der Klasse T dürfen mit einem Führerschein der Klasse T ausschließlich zu LoF-Zwecken gefahren werden. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis !
Will man solche Fahrzeuge zu anderen als LoF-Zwecken fahren, ist C (ggf. CE) erforderlich.

Zitat:****************************

Klasse T
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.
Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse L
Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Keine Befristung der Besitzdauer
**************************************************************************


Gruß
Jens



“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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Hallo Andreas,

du kannst mal den Ulli kontaktieren, der hat sowas realisiert !

Siehe hier:

Verkehrsportal, Unimog mit zwei Einachsanhängern

Ich muss damit meine erste Vermutung negieren, es geht tatsächlich legal zu fahren.
Der zweite Anhänger darf übrigens auflaufgebremst sein, der erste natürlich nicht.

Gruß
Jens


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L Offline
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Zulassungsrechtlich wäre demnach die Hürde über den Weg "Zugmaschine" also genommen?

Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?

Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?

Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?

Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?

Ich kenne die neuen Klassen außer "T" immer noch nicht ... crazy

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Original geschrieben von landcruiser
Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?

Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?

Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?

Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?

Die von mir zitierte Stelle über den CE habe ich falsch interpretiert. Die Fahrerlaubnisklassen kennen keine Einschränkung der Anzahl der Anhänger. Die Einschränkungen ergeben sich nur über die Zulassungsbestimmungen der Fahrzeuge.
Wenn es denn zulassungsrechtlich möglich wäre, könnte man gemäß Fahrerlaubnisrecht auch 10 (oder mehr) Anhänger anhängen.

Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen, CE reicht auf alle Fälle. C1E könnte problematisch werden, da dort die zul. Gesamtmasse der Anhänger arg eingeschränkt ist.

Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich.
Klasse BE und C1E erlauben auch mehrachsige Anhänger.

Gruß
Jens


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Original geschrieben von TGB_11
Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen,

Das geht doch nur bis 3,5t für den ganzen Zug oder?

"Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)."

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