Margenbesteuerung entspricht der hiesigen Differenzbesteuerung, soll heißen die Mehrwertsteuerkette wurde durch einen Endverbraucher unterbrochen. Der gewerbliche Fahrzeughändler muß somit nur die Marge zwischen Ankauf- und Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer abrechnen.

grüße aus der Eifel und nicht von der Alm grin