In der Schweiz dürfen nicht mehr als 4 Scheinwerfer montiert sein, z.B. 2 auf der Stossstange und 2 auf dem Dach. Letztere müssen separat schaltbar sein und gelten als sog. "Arbeitslampen". Das selbe gilt für 1 Dachlampe am Heck des Fahrzeugs. In D dürfte es ähnlich oder gleich sein.


Gruss, Roland