Ortsfeste Stromaggregate dürfen, wenn sie nicht dauerhaft in Betrieb sind, mit Heizöl zum ermäßigten Steuersatz betrieben (MinöStG §3 Abs. 3). Diese werden mit modernsten Dieselmotoren betrieben. Geht also.

PS:
"(4) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben."
Da kommt doch sofort die Idee auf: Elektroantrieb und Aggregat auf den Hänger. Wenn dann die Batterien leer sind gibt es eben ein Päuschen...