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Plüschstühlchen
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Plüschstühlchen
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Also kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und mir ist bisher damit noch nichts passiert... Mache immer den Zusatz klein und in rot unter die Artikelbeschreibung: "§§§ Der Artikel wird privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehenden Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur bei gewerblichem Verkauf! Ich biete grundsätzlich nur getestete, funktionstüchtige Artikel an, die in Ordnung sind, sofern in der Artikelbeschreibung nichts anderes steht. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."Natürlich kann der Text je nach Bedarf auch abgeändert werden oder es besteht die Möglichkeit auch nur zu schreiben: "Da dies eine Privatauktion ist, wird keine Garantie oder Rückgaberecht gewährt."LG 
Liebe Grüße
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