Mei, jetzt helft´s dem Mann halt!

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0222:DE:HTML

Da steht alles, was Du zu diesem Thema wissen musst, z.B.

"2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse

Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen."

§10 FZV verweist auf diese Richtlinie.


Beste Grüße

Rainer