heute morgen in der SZ "Cayenne kein Steuersparmodell" im Wirtschaftsteil. Es wird von einem Urteil des BFH berichtet (Az.II R 62/07) indem entschieden wurde, dass das Vorgehen des FA rechtens war und die steuerliche Einordnung eines Landcruiser als Pkw ebenso rechtens ist.
Das Aktenzeichen ist aber anders als von Stefan oben genanntes!! Ist die Klage trotzdem von Proallrad?
Sagt das Urteil irgendwas aus für: lange, blattgefederte, 2 sitzige Womos mit Ausbau aber ohne Gitter und Verblechung- der Cruiser des Urteil hatte ja 4 Sitzplätze (Flächenformel!)?
Läuft da noch eine andere Klage in diese Richtung?


Gruß Flo


Wer anderen eine Bratwurst brät - hat meist ein Bratwurstbratgerät.