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Joined: Sep 2003
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Suchtiger
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Habe gerade mit dem Strassenverkehrsamt gesprochen.

Die AHK muss ein Herstellerschild haben und die Zug- und Stützlast muss vermerkt sein.



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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Zitat
so auch meine verkehrt herum montierten Nummernschilder!

Hey Hilti

Erklär das doch bitte mal etwas genauer. Wie verkehrt? Rückseite nach aussen oder auf den Kopf gestellt?


Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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Suchtiger
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In der Schweiz können die Nummernschilder vorne und hinten nicht das gleiche Format haben.

Guckst du...

http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/xml_18/INTERNET/de/application/d2395/d2403/f2405.cfm

Ich denke mal Hilti hat vorne das hohe und hinten das niedrige Schild und nicht umgekehrt wie 'normal'.

Apropos Nummernschild: habe letzthin die Debatte verfolgt über Wechselschilder in Deutschland (will ja ein Bundesland einführen) und wie sich gewisse Behörden damit schwer tun. Die negativen Punkte, die sie ins Feld brachten waren lächerlich im quadrat ! In Oesterreich und bei uns gibt es die Wechselschilder seit Ewigkeiten und es funktioniert !


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Süchtiger
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Bezüglich der Nummernschilder

Aaaaalso: Ich habe vorne in der Mitte das breite Nummernschild mit Schweizerkreuz und Kantonswappen, und hinten das kurze schmale - also genau umgekehrt, wie es eigentlich sein müsste. Zudem ist das hintere Nummernschild nicht in der Mitte des Fahrzeugs, sondern seitlich links (so wie übrigens standardmässig vorgesehen).

Ist nicht wegen der Ästhetik, sondern wegen den Wechselschildern (andere Formate passen nicht beim Zweitwagen). Hat noch kein Polizist gemotzt, und die kurze Vorabklärung und anschliessendem Hinweis darauf anlässlich der MFK und gut wars.


Beste Grüsse,
Hilti


Mit dem Santana durch Afrika

Wer fragt, mag dumm erscheinen.
Wer nicht fragt, bleibt es.
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Suchtiger
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Hallo zusammen

Habe heute meine AHK vorgeführt. Es brauchte drei Leute ! Ok, waren alle sehr nett und sehr hilfsbereit. Das mit der Höhenverstellung fanden sie noch gut, da bei den meisten Geländewagen die AHK zu hoch sei, meinte der eine Experte...

Auch mein Vorhängeschloss auf der linken Seite fanden sie gut gelöst. Nur das Zugmail mit dem Bolzen darf ich nicht für das Ziehen von Anhängern gebrauchen, da der gefedert sein muss <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Stücklast ist bei Land Rover auf 150kg beschränkt und wurde so eingetragen. Obwohl bei der Dixon Bate mehr draufsteht. Ziehen darf ich bis 3500kg.
Der eine meinte, ich könnte sie auch für mehr eintragen lassen, würde dann jedoch LSVA-pflichtig <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />
(für die Nicht-Schweizer: LSVA = Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)




[Linked Image von homepage.mac.com]



Naja, das Ding ist jetzt eingetragen und legal. Chris, ich denke, deine AHKs die du seit Jahren am Lager hast, haben keine 'e'-Kennzeichnung. Darauf kommt es an, denke ich.


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Unverbeserlicher
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gratuliere und danke für die info smile

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:-)
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eigentlich darf man (mit Auflaufbremse) nur so viel ziehen, wie das Auto schwer ist, ansonsten haben die Jungs nen Fehler gemacht...

Aber ansonsten ganz O.K

Mit Luftbremse darf man immer 3500....W


Ein Ingenieur der nicht säuft, ist wie ein Motor der nicht läuft!
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lieber Tell, zieh dir doch mal das VTS rein...

und das untere Teil bei Fäzä ist eigentlich nicht prüfbar...

weil fix (nicht xx Grad drehbar) und nicht gefedert


ein 110/130 mit dem richtigen Haken wird immer 3.5t gegeben

und mit Luft 5.0t

Gruss

Last edited by Roowi; 28/10/2006 19:20.
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bei mir haben die nur das Fahrzeuggewicht gegeben....VTS hin oder her.


Ein Ingenieur der nicht säuft, ist wie ein Motor der nicht läuft!
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dann hast du nur nen 90er

oder den falschen Prüfer

oder der hat gesehen das die Karre am vergammeln ist <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

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