Leute, was Euch so alles durch den Kopf geht...

Als was die Schweizer Kunden betrifft, die ein Auto über uns beziehen, sieht die Sache wie folgt aus:

Wir führen für jeden BREMACH vor der Auslieferung in die Schweiz eine Österr. Einzelgenehmigung durch. Dazu muß z.B. bei Fahrgestellen eine Ladepritsche montiert werden. (Anm.: Egal wie groß, oder lang etc.) Damit erfolgt dann eine Österr. Zulassung auf die Fa. Christ. Die Ladepritsche wird abgebaut, das Auto mit den Österr. Kennzeichen an die Schweizer Grenze in St. Margarethen überführt. Dort übernimmt der Schweizer Kunde, verzollt, und fährt mit dem Auto nach Hause.
Da viele CH-Kantone bei der Einzelzulassung den Nachweis haben wollen, daß das importierte Neufahrzeug die entsprechnden EU-Vorschriften erfüllt, was mit einer Zulassung in einem EU-Land (ausgenommen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung) erfüllt wird, haben wir das jetzt so eingeführt. Kostet den Kunden zwar ca. 500 Euro, dafür kann er bis zu einem Monat versichert mit den A-Kennzeichen in der Schweiz rumfahren und die MFK macht keinen (bzw. "weniger") Streß bei der Abnahme in der Schweiz.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder geht das Autos anschließend zum Aufbauer, dann überstellt der Kunde dorthin, schraubt die Österr. Kennzeichen ab, sendet sie mir mit den Papieren zurück, wir löschen die österr. Zulassung und senden den Österr. Einzelgenehmigungsbescheid wieder zum Kunden.
Wenn das Fahrzeug fertigt ist, führt üblicherweise der Aufbauer die MFK durch.
Andere Möglichkeit: Wir lassen die Ladepritsche drauf, Kunde fährt direkt zur MFK, macht die Zulassung als Lkw mit Pritsche, sendet die Österr. Kennzeichen zurück usw., und bringt uns später die Pritsche irgendwann wieder.
Anmerkung: Sowohl in A und CH sowie können Autos nur dann typisiert oder abgenommen werden, wenn sie vervollständigt sind (also eine Aufbau als Pritsche, Kipper haben oder ein Kastenwagen sind). Mit einem zugelassenen Lkw kann aber in weiterer Folge ohne Aufbau gefahren werden, sofern die Hinterräder abgedeckt sind und die Beleuchtung vorhanden ist.
Eine TÜV-Abnahme und Zulassung als Lkw, Fahrgestell (also ohne Ladepritsche oder Kipper) wie in Deutschland geht in A und (so viel ich weiß) CH nicht.

mfg, Erich