Woha.
Ich hab grad die Woche eine Karre von Tahiti hier in HH aus'm Freihafen geholt.
Stellt Euch auf ein längeres Prozedere mit Ecken und Kanten ein.
So viel: Zollfrei ist nur sog. 'Übersiedelungsgut'.
Das muss schon eine gewisse Zeit im Besitz des Eigentümers sein,
ein Auto z.B. ein Jahr vorher im Ausland auf dessen Namen zugelassen sein.
Dann braucht ihr eine Abmelde- und Anmeldebescheinigung hier in D (oder einen Nachweis
vom Arbeitgeber, dass er z.B. hier in D beschäftigt wird) und bei Abholung der Karre
einen Nachweis über die bereits bezahlte KFZ-Steuer sowie Versicherung.
Oder die Karre mit dem Hänger holen.
Vor dem Verlassen des Freihafens eine Bestätigung vom Zoll und dann geht das los...
Für meine Aktion die Woche, die zugegeben etwas speziell war, haben wir drei Anläufe
benötigt weil sich jedesmal rausstellte, dass irgendein Papier fehlte oder die
entsprechende Behörde geschlossen war. Wir haben all in all etwa 10 Stunden benötigt
(inkl. Miethänger, alle Behördengänge und Eventualitäten).
Die entsprechenden Formulare gibt's bei
www.zoll.deUnbedingt auch vorher anrufen und verbindliche Erkundigungen einholen. Es stellen
sich sonst immer wieder unvorhergesehene Dinge ein (ein Papier wird nicht anerkannt, fehlt etc.).
Der Einfuhrzoll für KFZ lag in dem Fall bei 20% + 19% MwSt bezogen auf den ehemaligen Neupreis
der Karre (entsprach hier etwa 5000.- Eur), die fällig geworden wären wenn es kein Übersiedelungsgut
gewesen wäre.
Übrigens wird die Karre registriert und darf wie sämtliches anderes Übersiedelungsgut
von Wert ein Jahr lang in D nicht verkauft werden! (Keine Ahnung, wie die das nachprüfen.
Sttichproben? Nachweise?). Ein neuer Eigentümer braucht jedenfalls zur Zulassung eine
unbedenklichkeitserklärung vom Zoll.
Viel Spass,
M.