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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Ich bräuchte mal einen rechtlichen Beistand, bzw. Eure objektive Einschätzung des nachfolgend geschilderten Falles:
Vor einigen Wochen bin ich mit dem auf meine Ex-Frau zugelassenen PKW in der Tempo-30-Zone mit 39km/h geblitzt worden – das Vergehen sehe ich ein. Da ich jedoch gerne das Foto sehen würde und auch gerne mal wieder mit den hiesigen Beamten der Polizei ein Schwätzchen an der Haustüre halten würde, (die Nachbarn hängen dann immer so geil hinter der Gardine ;-) ), wenn sie zum Identifizieren vorbeikommen, wurde im Namen meiner Ex Einspruch erhoben.
Vor ca. 3 Wochen lauerte dann ein Mitarbeiter der Stadt meinem Sohn nach der Schule in der Grundstückseinfahrt auf, stürzte auf ihn zu, fragte ihn ob er mein Sohn sei, hielt ihm eine Kopie meines Perso und des überaus deutlichen Frontfotos unter die Nase und fragte, ob das Michael ........ wäre. Mein 15-jähriger Sohn war natürlich überrascht und eingeschüchtert und bejahte dies.
Ich bin der Meinung, der städtische Mitarbeiter hätte sich ausweisen müssen und meinen Sohn auf sein Aussageverweigerungrecht bei Familienangehörigen hinweisen müssen. Deshalb wurde ein weiterer Einspruch eingereicht. Nun habe ich einen Zahlungsbescheid über die 15Euro Bußgeld und zusätzlichen Bearbeitungs- und blabla-Kosten erhalten. Die 15Euro will ich ja bezahlen, aber ...
Was haltet Ihr davon?
Gruß Michel
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