Tja,
mal folgender Hinweis:
In einer Tageszeitung stand kürzlich eine kurze Meldung
zum Umweltschutzrecht.
Tenor:Wer sein Fahrzeug oder seine Fahrzeuge regelmässig
mit zu hohen Abgaswerten bewegt,oder bewegen läßt soll
mit bis zu 5 Jahren Knast bestraft werden können.

Jeder denke sich seinen Teil,bei Rückrüstungen.
Also HZJ78-Fahrer kann ich sagen,das der Stecker
zur Steuerung der AGR aber sehr schlecht sitzt.

Die AGR hat doch hauptsächlich Auswirkungen auf den
NO X-Anteil?
Der wird bei der AU aber nicht gemessen,nur bei der
Homologation.

Gruß aus Berlin

Last edited by AndreasHirsch; 01/06/2005 06:15.