
so steht er auch gerade
Sachen gibts

Das ist sogar eintragungsfähig.
Beim G von der Burgerfrau haben sie nach der Höherlegung eingetragen das nur noch Anhänger mit Höhenverstellbarer Zugdeichsel gezogen werden dürfen.
Die giebts ja im Privatgebrauch so gut wie gar nicht.
Also habe ich da mal einen schwatz mit dem TÜV Mann gehalten.
Voraussetzung ist das der Anhänger schon älter ist und nicht viel mehr wie 1000 kg zul. Gesamtgewicht hat, dann lässt sich da was per Einzelabnahme machen ohne das der TÜV Prüfer da Bauchschmerzen bekommt.
Das mit dem Alter hat wohl was mit eingeschlagenen Prüfziffern und Bauartänderung zu tun.
Wichtich, erst mit dem TÜV sprechen, dann basteln.
Hmmmm, dann könnte der Landy irgendwann auch mal höher
