Ja. Das Lustige dabei ist, den Tüv interessiert´s für die Oldieabnahme nicht, denn 1955 gabs noch keine Warnblinke und er müsste so sein OK geben, aber andererseits interessierts den Tüv wieder doch, denn lt. Straßenverkehrsordnung von 19xx dürfen nur Fahrzeuge zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden die eine Warnblinke besitzen, egal ob direkt seit Inkrafttreten der Verordnung werkseitig verbaut oder bei älteren Fahrzeugen nachgerüstet.
Bei den Gurten ist das was Anderes. Da brauchen die Oldies keine, sollten sie aber freiwillig nachgerüstet sein, dann müssen sie den Sicherheitskriterien entsprechen und werden dementsprechend auch geprüft.

@flatteric

ja, Kralle habe ich und Klebezettel mit kmh/mph-Vergleich auch.

Last edited by delSilencio; 12/03/2005 19:57.

Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)