Na ich will erstmal die Ablehnung des TÜVers schriftlich in der Hand haben, dauert noch ein oder zwei Tage. Mit dem Ding will ich dann weitergehen- notfalls den Rechtsweg.

Nach meinen Recherchen werden die Ösen oder Kupplungen des Hängers nicht (mehr?) eingetragen. Das Standard Problem ist doch meistens die Eintragung des Hakens am Zugfahrzeug. Und der ist eingetragen.


Zitat "Der Anhänger wurde ausschließlich mit dieser Öse geliefert und zugelassen."

Na ja - stimmt objektiv nicht. Dieser Hänger wurde mit Natoöse und normaler Kugelkopfkupplung hergestellt und ans Militär ausgeliefert. Zum Wechseln. Ich habe allerdings den letzten nur mit Natoringöse gekauft. Da war das Wechselteil schon geklaut.



Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!