Die Ausnahmegenehmigung ist auch eine grenzwertige Sache ohne 100%ige Garantie.
Obwohl ich darauf hinwies daß es für besagtes Fahrzeug noch nie einen Kat gab und auch nie
geben wird und ich aus geschäftlichen Gründen durch zwei Umweltzonen durchfahren muß,
sagte mir der Herr vom Regierungspräsidium, daß keine Ausssicht auf Erteilung der
gleichermaßen klima- wie auch fahrzeugrettenden Plakette bestünde.
Begründung: Der Besitz eines "plakettentüchtigen" Zweitwagens. Den könne ich ja dann nehmen.
Das Argument weshalb ich mein Privatauto für Geschäftsfahrten nutzen solle und die Kosten
als Privatvergnügen verbuchen muß, dafür gabs die so gerngehörte Beamtenantwort:
"Das ist doch mir egal".
Was ich seit eh und je an diesen Hochschleimern zum Kotzen finde ist einerseits die
blasierte Ausdrucksweise unter Hinzuziehen von Paragraphen,
und zum anderen wenn sie mit Gegenargumenten konfrontiert werden die an den Tag gelegte
Universalignoranz!
Und was die Zurückschlüsselung von nachgerüsteten Fahrzeugen betrifft, das machen die,
ganz gleich ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt oder nicht,
durchaus.
Das ändert sich erst,
wenn wir wieder 3-4 gleichstarke Parteien haben und keine Koalitionsdiktatur,
die inzwischen macht was sie will und seit Jahren nur noch auf die Bürger und deren Geld losgeht.