Da sagt die STVO aber wiederum was anderes:

"Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."

Sprich: Stempel im Schein reicht.

Aber über Zulassungsstellen und deren intellektuelles Eigenleben hatten wir es ja erst kürzlich grin