Hallo Peter,
Kettenauflege-Gesetzeslage in A nach meiner Kenntnis:
- immer auf die angetriebene Achse
- bei 4x4 Betrieb: immer auf die Hinterachse.
Durchaus rechtlich relevant (bei Unfällen).
Gruß
Walter
Das ist nicht ganz korrekt. Die verschiedenen Vorschriften in Österreich (das sind das Kraftfahrgesetz nebst Durchführungsverordnungen und die Straßenverkehrsordnung) sprechen ausschließlich von
"mindestens zwei angetriebenen Rädern", ohne irgendeine Vorschrift über die Platzierung. Üblicherweise richtet man sich nach der Betriebsanleitung des Fahrzeuges.
Marcus