Gehr es hier eigentlich um die regelmäßige HU eines bereits angemeldeten Anhängers oder um die Vollabnahme (§21) eines noch nicht zivil im Verkehr befindlichen?

Die normale HU dürfen sie nicht verweigern (hoheitliche Aufgabe). Sie dürfen dich wohl durchfallen lassen - mit der Begründung ...
oder dich beim Straßenverkehrsamt melden wegen offensichtlichen Fehlers in den Papieren und allgemeiner Gefährdung des Verkehrs.

A N D R E A S


Das Rübenschwein