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Gehört zum Inventar
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Du kannst selbstverständlich - ganz im sinne des Jugendschutzgesetzes - eine Zuwiderhandlung melden und die exekutive Staatgewalt (Polizei) um Hilfe bitten. Wahrscheinlich mußt Du das sogar, denn falls was passiert, könntest Du dich der "Gefährdung durch Unterlassen" schuldig machen. Also immer schön nach dem Gesetz... :-)
Abgesehen davon hat die offizielle Aufsichtsperson (die Mutter des Mädels) ebenfalls Konsequenzen zu befürchten, wenn da was aktenkundig wird. Das darf man ihr auch ruhig so sagen - wäre ein Argument für einen Ortswechsel.
Es geht aber noch schlimmer: Habe gestern nach Jahren(!) mit einem ehemaligen Kollegen telefoniert. Seine Ehe ist geschieden und wie sich per Vaterschaftstest nach Gerichtsbeschluß herausgestellt hat, sind zwei der drei Kinder (die älteste ist 18) nicht von ihm...
Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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