Hallo Ulla,
ich fürchte, da gibt es noch vieles, was ich noch nicht hatte. Der Motor wurde ja zu Diagnosezwecken mehrfach im Standgas für ca. 2 - 5 Sekunden angelassen, hat man nichts "anormales" gehört.

An all die anderen noch ein kleiner Auszug aus dem Produkthaftungsrecht.

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass selbst Neufahrzeuge
renommierter Hersteller erhebliche Mängel aufweisen, obwohl der Neupreis
recht beträchtlich war. Mängel am Fahrzeug können über das gesetzlich
verankerte Sachmängelhaftungsrecht oder über eine Garantie abgewickelt
werden.

Sollte Ihr Fahrzeug bereits aus der gesetzlichen Sachmängelhaftungsfrist
bzw. des Garantiezeitraums heraus sein, können Ansprüche hieraus nicht
mehr hergeleitet werden.

Nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- bzw. Garantiefrist ist der Käufer
bei Auftreten von Herstellungsmängeln auf eine Kulanz des Herstellers
oder des Händlers angewiesen. Da es sich bei der Kulanz um eine
freiwillige Leistung handelt, liegt deren Bewilligung im Ermessen des
Herstellers bzw. Händlers. Sie ist insbesondere nicht einklagbar.

Die Kulanzbereitschaft ist bei den einzelnen Herstellern
unterschiedlich. Maßstäbe sind regelmäßig das Fahrzeugalter, die
Fahrleistung und die lückenlose Durchführung der vorgeschriebenen
Wartungs- und Pflegearbeiten in einer Vertragswerkstatt. Weiterhin kann
es auch darauf ankommen, ob der Kunde eine besondere Markentreue
bewiesen hat und schon öfter ein Fahrzeug des gleichen Herstellers
erworben hat.

Auch Ansprüche aus Produkthaftung gegenüber dem Kfz-Hersteller sind
meist leider nicht gegeben, da das Produkthaftungsgesetz nur
weitergehende Sach- und Personenschäden umfasst, nicht jedoch den
Schaden an der fehlerhaften Sache selbst. Für den Mangel am Fahrzeug ist
nur das Sachmängelhaftungsrecht mit seinen kurzen Verjährungsfristen
einschlägig. Ansprüche hieraus sind aber bereits verjährt. Für die
Beurteilung der Rechtslage macht es keinen Unterschied, ob dem
Hersteller bzw. der Werkstatt der Fehler bei dessen Auftreten bereits
bekannt war. Die Übernahme der Kosten für die Reparatur bleibt eine
Kulanzentscheidung, die juristisch nicht angreifbar ist.


Nach über 4 Jahren Landy ist man Abhängiger!!