Grüezi!
In Antwort auf:
Für das bürokratische Pozedere haltet Euch an die Einreisebestimmungen des Reiselandes. Immerhin wollt Ihr dort rein und der örtliche Zoll muss es absegnen. Der EU Pass ist vor allem für die Wiedereinreise nach D interessant => Marokko ist hier Drittland.
DAS sorgt jetzt aber ein wenig für Verwirrung ... zumal es nicht das Problem ist nach Marokko mit einem Hund einzureisen, sondern aus diesem "Drittland" wieder in die EU zurückzukehren !!!
Das nennt sich "Wiedereinfuhr" des Hundes (wichtig) !!!
Wenn du erst einmal in Europa bist, ist alles locker, hast dann nach Marokko eh Papiere im überfluss
DAS PROBLEM IST: DIE WIEDEREINFUHR DES HUNDES IN DIE EU !!!
Hierzu mein oben gesetzter Link !!!
[/quote]
==> q.e.d.
@ I andy
das der Antikörpertest nur einmal durchgeführt werden muss habe ich auch so in Erinnerung.
Doch von der Regelung mit den 365 Tagen steht nichts im Gesetz ...
Steht umgeschlüsselt drin, soll heissen indirekt, aber Du kannst Deinen TExt ja anscheinend selbst lesen.
Aber Danke für die Belehrung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />
Ein Schweinepriester