Wir haben die Möglichkeit ein uraltes Bauernhaus zum Grundstückswert zu erwerben. Wurde bis letztes Jahr bewohnt, hat lt. Denkmalschutzamt eine "hohe Ausstattungsqualität" und ist einfach wunderschön.

Erhalten möchten wir es im Originalzustand, da müsste das Landratsamt eigentlich frohlocken. Und die Gemeinde fände es eh toll wenn sich ein Einheimischer finden würde der es restauriert.

Mich schreckt eben der Zusatz "denkmalgeschützt" mit dem Klischee "tausend Auflagen" ab.
Mich interessieren jetzt einfach mal die Erfahrungen damit. Wirklich so schlimm oder wirklich nur Klischee??


Das schönste aller Geheimnisse: ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen (Mark Twain)