Original geschrieben von Wolff
Original geschrieben von enzo4x4
Hi Jens!

Der Landrat als Chef der Behörde.

Und wenn Landschrat und Rättin nicht wollen, bleibt immer noch die Bezirksregierung als Aufsichts- und zuständige Beschwerdebehörde...

Soweit es die noch gibt.
In Nds. z.B. nicht mehr.