05. Nov 08

BGH: Undichtes Auto ist mangelhaft
Käufer bekommt sein Geld zurück

Ein Gebrauchtwagenkäufer kann sein Geld zurückverlangen, wenn sich das Auto als undicht erweist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eindringende Feuchtigkeit auch bei einem gebrauchten Geländewagen als ein so gravierender Mangel anzusehen, dass der Käufer das Auto zurückgeben und sein Geld zurückverlangen darf. Damit gab das Karlsruher Gericht am Mittwoch einem Käufer recht, dessen 2004 erworbener gebrauchter Range Rover trotz wiederholter Reparaturversuche nicht abzudichten war. (Az: VIII ZR 166/07 vom 5. November 2008)

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Aus Sicht der OLG-Richter ist bei einem Geländewagen eindringendes Wasser möglicherweise als weniger gravierend anzusehen als bei einer Limousine. Dem folgte der BGH nicht. Auch der Umstand, dass ein

Sachverständiger bei der Untersuchung des Wagens das Leck am Schiebedach zumindest provisorisch abgedichtet hatte, ändert aus Sicht des Karlsruher Gerichts nichts am wirksamen Rücktritt vom Vertrag, urteilte das Karlsruher Gericht. Denn der Käufer habe sich zum Zeitpunkt der Reparatur bereits wirksam von dem Geschäft gelöst.


Volker D
Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer
Jeep may be famous, LAND-ROVER is Legendary"----*