Hallo G- Freunde, habe eine Frage zu einer Reparatur. Fahrzeug wurde in 11/05 in Schwelm zum Verkehr zugelassen. Wurde dann in 09/2007 an DB in Schwelm zurück verkauft wegen Neukauf, alles vom Vorbesitzer. In dieser Zeit keine Nennenswerten Vorfälle am Fahrzeug gewesen (Erforscht durch Einblick in das Daimler Netz). In 01/08 haben wir den Wagen erworben vom AUTOHAUS in Schwelm mit eine Car- garantie für 1 Jahr. In 09/08 geht die gesamte Sitzsteuerung für beide Vordersitze, Lenkradverstellung, Multikonturverstellung und Speicherung nicht mehr. Reparaturversuch bei DB Vertragshändler in der Nähe Hannovers ergab keine Besserung. Nach Kurzurlaub mit G- Club in Dresden wieder Abgabe des Fahrzeuges in selbiger Werkstatt. Austausch verschiedener Steuergeräte und Fertigstellung nach 3 Werktagen ohne Ersatzfahrzeug. Bereitz beim Abholtermin gleiche Fehler wieder dem Servicetechniker Vorgeführt, also keine Veränderung. Wagen wieder 5 Tage in DB Vertragswerkstatt, diesmal mit Ersatzfahrzeug Smart. Beim erneuten Abholtermin scheint alles zu laufen. Autohaus erklärt mir, dass Cargarantie angeblich aus Kulanz erste Reparatur in 09 ausgeglichen hätte (ca. 300 €) ohne das Anspruch darauf bestünde, da ja "nur" eine sogenannte Teilgarantie betünde und ich jetzt die Kosten von ca. 900 € zu tragen hätte. Habe nun den DB Vertragshändler in Schwelm angeschrieben und um Kostenerstattung ersucht. Keine Antwort. Fahrzeug ist im Moment also 2 Jahre und 11 Monate alt. Was meint Ihr, zum Anwalt und Krieg machen oder liege ich ganz Verkehrt ?

Mit freundlichen G- rüßen aus der Ronnenberg, Fred.