Hallo,habe ich bei meinem 461 auch gemacht,bei mir wollte der TÜV Freigabe vom Reifenhersteller,Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Abrollbescheinigung.Laut dieser war eine Tachoangleichung nicht notwendig-warum auch ist ja eigentlich nur eine andere Bezeichnung für die gleiche Größe..


Ehret das Gimp und esst kein Holz!