@Lupo: Du hast doch auf jeden Fall gewonnen. Bei Erfolg in Karlsruhe ist "PKW" nach EU Recht zu definieren und Deine Kiste fällt nach der zauberformel raus aus der Definition. Bei Mißerfolg in Karlsruhe ist das 78er-Gersetz für alle Zeiten festgeschrieben, das war aber noch vor dem Wegfall der 2,8t Grenze, also sind auch Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8t wieder keine PKW. Klassische win-win Situation :-)


B: Diverse Range Rover Teile Classic und 38a