also für Frankfurt aM habe ich das mal nachgefragt. Bei Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit durch die Werkstatt, Prüforganisation oder Hersteller, besteht die Möglichkeit der befristeten Ausnahmegenehmigung (z.Zt. max bis Ende 2009)für 50,-€ im halben Jahr, 100,- bis Ende 09. Wie es dann weitergeht konnte Mensch nicht sagen. Die Nichtnachrüstbarkeit muß dann jedenfalls neu nachgewiesen werden und ggf die Ausnahmegenehmigung neu beantragt werden.


Gruß Juergen