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Moin zusammen!

Mein Landy ist nun so weit für die Vollabnahme. Ich hab mir auch schon den ganzen FRED zur Besteuerung durchgelesen und irgendwelche Urteile...ich werd nicht schlau.

Nix Oldtimer weil BJ 1980...dauert noch.
Mein 109er hat nur vorne 2 Sitze, das bleibt auch so!

Meine Frage: Muss ich den vom Tüv als LKW umschreiben lassen oder bleibt PKW und ich sach dann dem Finanzamt, dass Ladefläche größer als Personenraum? Gilt das überhaubt noch? Oder brauchen die FODO? Oder brauchen die nen Gutachten?

komme aus Rheinland Pfalz...falls das was nützt? Wäre für Hilfe dankbar!

Gruß McDouglas

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Dackelpsychologe
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Original geschrieben von McDouglas
Moin zusammen!

Mein Landy ist nun so weit für die Vollabnahme. Ich hab mir auch schon den ganzen FRED zur Besteuerung durchgelesen und irgendwelche Urteile...ich werd nicht schlau.

Nix Oldtimer weil BJ 1980...dauert noch.
Mein 109er hat nur vorne 2 Sitze, das bleibt auch so!

Meine Frage: Muss ich den vom Tüv als LKW umschreiben lassen oder bleibt PKW und ich sach dann dem Finanzamt, dass Ladefläche größer als Personenraum? Gilt das überhaubt noch? Oder brauchen die FODO? Oder brauchen die nen Gutachten?

komme aus Rheinland Pfalz...falls das was nützt? Wäre für Hilfe dankbar!

Gruß McDouglas


leider entscheidet das wirklich JEDE FINANZAMTSNASE selbsständig
und individuell von fall zu fall(wetter nicht gut,deine nase passt
ihm nicht,er hat heute kein bock,durfte nicht bei mutti bei)......
das sind wirklich die kriterien die man annehmen kann weil
es lässt sich keine linie erkennen.
es ist totale glücksache............viel glück angel


coffee


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wenn der als PKW zugelassen war/ist, dann bleib dabi. Die LKW-Versicherung in dieser Gewichtsklasse ist heftig teuer.
Und wenn dann vom FA der PKW-Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen.
PKW wird definiert im § 2 KraftStG:

(2a) 1Als Personenkraftwagen gelten auch:

1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2.
Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
3.
Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

2Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Dabei ist für dich der letzte Satz der entscheidende: beim HT hast du zur Personenbeförderung eindeutig weniger als die Hälfte der verfügbaren Fläche und ausserdem eine Trennwand.
Wirst mit dem Auto beim FA vorfahren müssen (oder Fotos schicken, ist unterschiedlich), die steuerliche Anerkennung als 'sonstiges Fz.' (so. Kfz.) sollte aber kein Problem sein.


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

[:O]===[O:]
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Original geschrieben von Monny
wenn der als PKW zugelassen war/ist, dann bleib dabi. Die LKW-Versicherung in dieser Gewichtsklasse ist heftig teuer.


LKW im Werks Nah Verkehr war vor einigen Jahren für den 110er geringer als PKW .


ranx2
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Du meinst mit der Serie fährt er eh nicht weiter als 50km?

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naja, so wollte ich das eigentlich nicht sagen...

War halt ein Tipp von meinem damaligem Versicherungsvertr.
Die Frage was denn passiert wenn ich mal weiter weg fahre habe ich auch gestellt.

"Das ist kein Problem" so ungefähr die Antwort.
Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen.

Es ging da um einen 68Ps Saugdiesel 110er, EZ 89. Bei der Signal Iduna in Hessen, ca 3,5-4 Jahre zurückliegend.


ranx2
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Original geschrieben von ranx
Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen.

Kein Versicherungsschutz.

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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von ranx
Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen.

Kein Versicherungsschutz.

Hallo Freunde,

kein Versicherungsschutz ist nicht richtig. Wenn ich falsch tarifiere und ich habe einen Unfall, wird nachträglich richtig tarifiert und ich muss Prämie eventuell nachzahlen. Der als LKW zugelassene Landy wird als LKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- oder Privatverkehr zugelassen und kostet bei 100% ca.
€ 500,00 für die Haftpflicht. Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt. Wird zwar kaum ein Polizist merken, daß der Landy, falls es kein HCPU ist, ein LKW ist. Aber wenn doch, wird eine Verwarnung fällig. Versicherungsschutz habe ich aber auch am Sonntag, wenn ich verbotswidrig mit einem LKW unterwegs bin. Ob das ein 3,5 t oder ein 30 t ist, ist egal. Daß es in der Kfz.-Versicherung, eine Pflichtversicherung, keinen Versicherungsschutz gibt, ist fast nicht denkbar. Natürlich gilt das nur für die Haftpflicht. Bei Kasko, also Schäden bei mir, sieht die Sache oftmals ganz anders aus. Hartmutkarl


Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst Du es nicht lösen, mache kein Problem daraus.
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Original geschrieben von hartmutkarl
Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt.

Das gilt für Fahrzeuge ab 7,5t.

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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von hartmutkarl
Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt.

Das gilt für Fahrzeuge ab 7,5t.

Caruso, du hast recht. sorry. Es gibt da die Bestimmung mit Anhänger, da habe ich unliebsame Erfahrungen im Saarland gemacht. Hartmutkarl


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Fahrverbot für LKW mit Anhänger gilt,bis 3,5t nicht mehr bei Wohnwagen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke.

Zuletzt bearbeitet von Caruso; 09/12/2008 18:37.
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Original geschrieben von ranx
Original geschrieben von Monny
wenn der als PKW zugelassen war/ist, dann bleib dabi. Die LKW-Versicherung in dieser Gewichtsklasse ist heftig teuer.


LKW im Werks Nah Verkehr war vor einigen Jahren für den 110er geringer als PKW .



Du hast es selbst erkannt, es war geringer, die Klasse bis 1to Nutzlast hat kräftig angezogen, hohe Unfallzahlen bei Fahrzeugen, Sprinter, Ducato und Co. in Kurierdiensten


Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Also bei EZ `80 ist die H - Zulasung doch absehbar. Wegen 1 Jahr Steuer würde ich mich da nicht erpressen lassen.
Wie sieht den der Kostenvergleich PKW / LKW - Oltimerversicherung in 2010 aus (Steuer -glaube ich- ist ident)?
Ohne H - Zulassung: die Summe Steuer + Vers. war nach meinem letzten Stand für PKW - u. LKW - Variante ungefähr gleich. GGfs. andere Rabattsprünge, Zweitwagenrabatte, steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe...

Caruso: kein SonntagsLKWAnhängerfahrverbot klingt nett - geht`s um 3,5t zGG Zugfzg. oder zul. oder tatsächliches Gespanngewicht? Freizeitzwecke - interessant...


Die Summe aller Probleme ist konstant
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Original geschrieben von buckdanny99
Du hast es selbst erkannt, es war geringer, die Klasse bis 1to Nutzlast hat kräftig angezogen, hohe Unfallzahlen bei Fahrzeugen, Sprinter, Ducato und Co. in Kurierdiensten


es ging dabei um über 1 to Nutzlast. Aber für aktuelle Zahlen muss man ja nur die Versicherung fragen.
In dem Fall der Serie hast du dann wohl leider recht.

Bis ich den Landy wieder anmelde kann da allerdings noch einiges passieren...


ranx2
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Der LKW darf bis zu 3,5t wiegen,plus Anhänger:

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Moin zusammen!

Vielen Dank für die Antworten, hat mir weitergeholfen!

Ich werde ihn als PKW zulassen und dann beim Finanzamt vorstellig werden wegen Raum zur Personenbeförderung / Laderaum. Wenn die sich quer stellen zahle ich halt ein Jahr die Steuer und pappe dann das H-Kennzeichen dran.

...ich bin mir aber sicher in einem Jahr hat sich unsere Regierung wieder was neues einfallen lassen, müssen ja die Steuerausfälle der Pendlerpauschale wieder reinholen. Warscheinlich werden dann Oldtimer bis zu ihrem Baujahr rückwirkend nach heutigem Steuersatz besteuert....

Gruß

Mc Douglas

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Hallo Caruso,

das ist ja endlich mal wieder eine erfreuliche Nachricht von der Bürokratie! Und gleich mit Quellenangabe für Ungläubige - Danke!


Die Summe aller Probleme ist konstant
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Habemus Papam
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Das ist aber schon von Februar.
Ein paar Monate später hat das sogar jemand dem ADAC verraten.

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