So nun nochmals das selbe mit Gesetzestext, gefunden dank Eurer Hilfe:
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
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Wie versteht dies ein Jurist ? Gilt hier ein Anhänger auch ?
Gruß Chris