First of all !
Der darf nicht mal ins Haus, oder gar auf das Grundstück.
Nicht bereithalten bedeutet nicht das Du keinen besitzen darfst,
sprich, wenn kein Kabel am Empfangsteil ist, dann bekommt er keine Signale, die er zeigen darf, also ist er nicht als Fernseher bereit. Vorsicht, das ist echt so eine Sache.
Die Abmeldung via Fax ist ok und funktioniert, schreib drauf, der war von Deiner Mutter und die ist nun verstorben. Du musst diesem Verein keinen Nachweis hierüber erbringen.
Ansonsten, der Streitwert ist relativ gering, das macht auch ein Anwalt, ich habe zwei Zwangsanmeldungen hinter mir, OHNE EINEN FERNSEHER ZU HABEN. Beim letzten Besuch, dachte ich, der haut mir die Tür ein, 5 Minuten sturmklingeln, sehr fragwürdig. Ich zahle für mein Radio im Auto und in der Wohnung, ende.
Ansonsten, hier im Forum ist eine Dame, die hat mal für die gearbeitet, vielleicht kann sie ja was dazu schreiben.
Bild in GROSS Bild ist von hier
www.gez-boykott.deIch habe mit dieser Seite nichts zu tun,
weder mit dem Beteiber, noch mit den Inhalten, weiter distanziere ich mich von dem hier geposteten Bild.
(finde es aber nicht schlecht)
Muss ja hier nun drunter stehen.