First of all !
Nicht bereithalten bedeutet nicht das Du keinen besitzen darfst,
sprich, wenn kein Kabel am Empfangsteil ist, dann bekommt er keine Signale, die er zeigen darf, also ist er nicht als Fernseher bereit. Vorsicht, das ist echt so eine Sache.
Das stimmt so nicht. Solange das Gerät mit nur geringem Aufwand, sprich Antenne einstecken, in Betrieb genommen werden kann gilt es als Empfangsbereit. In dem Fall müßte auch dafür gezahlt werden.
Wenn z.B. ein Fernseher nur für die Wiedergabe von Videos benötigt wird, z.B. in Schulen, Firmen etc., dann muß in diesen Fällen das Empfangsteil entfernt oder in sonst einer Weise unbrauchbar gemacht werden um die Anmeldepflicht zu umgehen.
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, den Typen zum Verlassen des Grundstücks aufzufordern und ansonsten kommentarlos die Tür zumachen.
Sollte er sich danach tatsächlich in den Garten aufmachen um durchs Fenster zu schauen, dann ist eine Anzeige fällig.
Gruß
Christoph