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da kommt ja selbst ein G noch weiter...
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Wenn z.B. ein Fernseher nur für die Wiedergabe von Videos benötigt wird, z.B. in Schulen, Firmen etc., dann muß in diesen Fällen das Empfangsteil entfernt oder in sonst einer Weise unbrauchbar gemacht werden um die Anmeldepflicht zu umgehen. Das unbrauchbar machen passiert doch mit der Umstellung auf DVB-H von ganz alleine. Solange mein Fernseher und Videorekorder nur ein analoges Empfansteil haben und ich weder Kabel noch Satellitenreceiver habe kann das Ding hier nichts mehr empfangen. Ob das die GEZ auch so sieht kann ich nicht sagen, technisch lässt es sich aber begründen. Gruß Carsten ;-)
B: Diverse Range Rover Teile Classic und 38a
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