Die Gebührenpflicht entsteht, wenn man ein Gerät empfangsbereit hat.
Das heißt, es hängt an Strom und Antenne.
Steht es z.B. im Abstellraum mit fein säuberlich aufgerollten Kabeln und man kann es nicht "leicht" zum Empfang benutzen, gibts auch keine Gebührenpflicht.
Das wäre zwar logisch, ist aber leider falsch.
Die Gebührenpflicht entsteht, sobald sich ein Gerät auf deinem Grundstück, im Keller, auf dem Dachboden oder im Gartenhaus oder in einem dir gehörenden Fahrzeug außerhalb des Grundstücks befindet. Egal, ob angeschlossen oder nicht.
Eine weitere Gebühr wird fällig, wenn du ein zweites Gerät auch mal für berufliche Zwecke benutzt. Z. B. einen PC, um zu hause irgendwelche beruflich bedingten Arbeiten zu erledigen oder vorzubereiten.
Bernhard
BB, wenn dem so wäre, dann müsste ich mir jeden Tag eine Fahrkarte kaufen, denn die benötigt man schon, wenn man sich auf dem Bahngelände aufhält. Das ist nämlich witzig, ich wohne in einem Bahnhof.
Brauche also eine Jahreskarte.
Es gibt hier auf dem Grundstück ein Fernsehgerät, es ist nicht meins, es ist nicht zum Empfang bereit, muss ich nun zahlen ?
Artig zahle ich für das Radio, das nutze ich, im Auto wie auch zuhause gerne, allerdings bin ich sogar über den PC in der Lage eine DvD zu schauen, nicht aber über eine Fernsehgerätschaft oder ähnlichem.
Habe zwei Zwangsanmeldungen hinter mir.
Lustig immer.
Ohne Anwalt geht da leider nichts.
Gar nichts.
R.