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Das wäre zwar logisch, ist aber leider falsch.
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Nö, das ist richtig.

Es gilt nicht was die GEZ sagt und möchte, sondern was in den geltenden Rechtsgrundlagen steht und was Obergerichte dazu ausgeurteilt haben.
Ich weiß, dass die GEZ das völlig anders haben möchte und auch andere Auskünfte dazu gibt.
Siehe § 1 Abs. 2 ... Staatsvertrag ...
und als Beispiel:
Bereithalten zum Empfang
Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte.
(BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706)