naja, herrenlos ist das holz nicht.
es gehört schon dem, auf dessen grund und boden es stand.
auf die aussage eines bediensteten unteren ranges die lautet "kannste haben" würde ich mich keinesfalls verlassen.
ein anruf zwecks des holzes bei einer zuständigen bahnbetriebsdirektion wird höchst wahrscheinlich antwortmäßig so beschieden, als das Die Bahn kein verwertungsinteresse an dem holz hat.
das ist aber kein freibrief für den diebstahl desselbigen.
von versicherungsrechtlichen bedenken mal ganz abgesehen....
und auch sonst.

ach so,
klagen kann man auch abweisen.


Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.