Woidl, ich weiß nicht, wie ernst Überlegungen gemeint sind, ältere Fahrzeuge so niedriger Stufen in eine CO2-basierte Besteuerung zu überführen. Sollte das passieren, wären problemlos unterschiedliche Sätze für unterschiedliche Abgasstufen festzulegen. Ganz wie bei einer Gewichtsbesteuerung. Nur die Umlage auf Nutzungsabhängiges nimmt Erneuerungsdruck wie Säuberungsdruck direkt in die Freiheit zur Nutzung mit. Auf deren Kosten eben.