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Hallo G-emeinde, die letzte Zeit hab ich mich damit beschäftigt, einen Nachrüstkat der Fa. SK Handels AG in einen 290GD (70kW) einzubauen und durch die Zulassung zu schieben. Als Perfektionist war als erstes die techn. optimale Ausführung für mich entscheidend. ![[Linked Image von img513.imageshack.us]](http://img513.imageshack.us/img513/2097/nachrstkat290gdwd3.th.jpg) Bild1 zeigt unten die Originalverrohrung bis zum Vorschalldämpfer und die ersetzte KAT Ausführung mit den Merkmalen: Edelstahlverrohrung aus Rohrsegmenten ( aus der (Edel-)Schrottkiste), Flexelemente zur Schwingungsentkopplung Motor/Abgasanlage . motornahe Anordnung bzgl. günstiges Aufheizverhalten. Die Anordnung oberhalb der VA-Gelenkwelle innerhalb des Getriebetunnels gab das Teilegutachten von SK HandelsAG schon vor. Der KAT selbst ist ein hochwertiger Metallkatalysator, der gegenüber einem Keramikkat direkt hinter dem Motorauspuffkrümmer plaziert werden könnte. Die Platzverhältnisse im Getriebetunnel sind sehr eng und es bedarf einer sehr genauen Plazierung der Rohre und des Kats, damit rundum mind. 2-3cm Luft zum Alu-Hitzeschutz und zum Getriebe besteht. Nach Einbau und einem Werkstattstempel in das Teilegutachten über den ordnungsgemäßen Einbau ging's an den Papierkrieg. Die Techn. Prüfstellen dürfen seit Ende letzten Jahres keine Teilegutachten für KAT-Nachrüstungen mehr zu einer veränderten Schlüsselnummer im Brief/KFZ-Schein umschreiben, ABER: sie dürfen (noch....) den ordnungsgemäßen techn. Einbau eines Nachrüstkats mit gültigem Teilegutachten feststellen und dieses Bescheinigen: ![[Linked Image von img187.imageshack.us]](http://img187.imageshack.us/img187/5931/dekrabearbcg5.th.jpg) Bild2 DEKRA Änderungsbescheinigung Speziell die SK-Nachrüstkats werden hier vor Ort bisher nur von der DEKRA bescheinigt. Der TÜV lehnt z.Zt. eine Bearbeitung solch eines Anliegens strikt ab. Mit dieser techn. Änderungsbescheinigung geht man dann zur KFZ Zulassungsstelle und dort wird dann das veränderte/ verbesserte Abgasverhalten des OM 602.942 in einer Brief/Scheinänderung und Vergabe einer neuen Schlüsselnummer, hier 0451, gewürdigt. So geschehen am 29.1.2009. ![[Linked Image von img518.imageshack.us]](http://img518.imageshack.us/img518/1497/scheinbearbec4.th.jpg) Bild3: Ergebnis der Mühen 0451 /Euro3 Gleich noch eine gelbe Plakette in der Frontscheibe plaziert, warte ich jetzt etwas gelassener auf den neuen Steuerbescheid für den G. Gruß Gerd ps. für einen Selbstversuch empfiehlt es sich, von dem Teilegutachten vorab eine Kopie zu machen. Bei der Prüfstelle wird das Gutachten eingezogen, bei der Zulassungsstelle wird dann aber gefragt, welche Schlüsselnummer denn nun eingetragen werden soll. Diese "Empfehlung" der Schlüsselnummer steht aber im Guachten auf Seite4 zu "Ziffer:14.1 => 0451"
Zuletzt bearbeitet von DaPo; 03/02/2009 17:06. Grund: Geänderte Grafiken auf Wunsch von Gerd eingefügt
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Glückwunsch - das sieht ja wirklich nach perfekter Arbeit aus!!!!
Was hast Du denn dahinter montiert? Original 461 oder täusche ich mich nicht, da einen größeren Durchmesser zu sehen?? Wenn es denn doch der Originaldurchmesser ist, würde es wohl bei einem weiteren Zuschlag im Getriebtunnel zu knapp, oder???
Viele Grüße in die alte Heimat Tobias
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Ich hab's ja immer gesagt, der SK-Kat ist ein hochwertiges Teil. Nur durch die Schmuddel-kampagne einer Wohnmobilzeitschrift und anderer "Interessenten" wurde er beim Kraftfahrtbundesamt in Verruf gebracht, was zu den jetzigen Konsequenzen geführt hat, die aber, man sieht's umgangen werden können. Herzlichen Gl+ckwunsch!
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hier bitte nicht auch noch eine grundsatzdebatte zum thema kat anrühren, das haben wir in anderen themen schon genug.
danke.
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Hier geht gar nichts mehr
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Glückwunsch Gerd, nun musst Du Deinen Würfel erst zwei Jahre später verschrotten ;(
Gruß René
----------------------------------------------- Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
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Hallo Gerd, hast du aber schön hin bekommen. Da kann ja die Umweltzone kommen. Übrigens, deine Bremssättel und die Wasserpumpe überwintern noch bei mir. Wenn mal Zeit ist komm ich mal vorbei. Gruß Mario
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Hallo G-meinde,
zu der techn. Frage von Reed:
>>Was hast Du denn dahinter montiert? Original 461 oder täusche ich mich nicht, da einen größeren Durchmesser zu sehen?? Wenn es denn doch der Originaldurchmesser ist, würde es wohl bei einem weiteren Zuschlag im Getriebtunnel zu knapp, oder???<<
die gezeigte Edelstahlverrohrung ist Dma=55mm, s=1,5 (Di=52mm) Original ist der Dma =50mm (das abgebildete Rostrohr) Ich hatte 1. kein 50er Rohr und 2. passten die Original-MB- 55mm-Flansche in gezeigter Ausführung auch auf die kleinere 50er Verrohrung. Der nachfolgende Vorschalldämpfer (Quer liegend vor dem VG80)ist dann wieder Original, den hatte ich vorsichtshalber als Fast-Neuteil eingebaut. Auch Endschalldämpfer und Zwischenrohr sind weiterhin Original 50mm geblieben. Leistungsmäßig kein Unterschied: 290GD war vorher lahm und ist es immer noch.
Denkbar ist auch ein Rohr 60mm oder 65mm bei entsprechend engen Krümmungsradien, größter Platzverschwender im Tunnel ist der Kat selbst.
Zu der Amtsprozedur:
Die DEKRA-Leute dürfen Nachrüstkats eintragen und auch die Schlüsselnummern weiterhin umschlüsseln, wenn vom KBA eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den KAT vorliegt. Die Fa. SK Handels-AG und auch weitere KAT-Nachrüstfirmen haben das schon gleich beim KBA beantragt, aber eben weil jetzt alle zum gleichen Zeitpunkt dies beantragt haben, dauert die Bearbeitung beim KBA entsprechend lange. Meiner Meinung nachführt diese mehrmonatige "Wartezeit" wieder zu entsprechenden Steuer-Mehreinnamen im Finanzministerium. Der Witz ist, das die techn. Ausführung bleibt, nur das Papier dazu wird ein anderes.
Aber der von mir gegangene Weg ist offiziell und nicht nur vom Glück begünstigt: Einer mir vorliegenden Rechtsauskunft nach sind die Zulassungs- behörden zu einer Eintragung verpflichtet !!! Gemäß § 2 Abs. 2 letzter Satz KraftStG entscheiden die Zulassungsbehörden über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emmisionsklassen. Ein Ermessensspielraum ist in dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Im Falle einer Verweigerung des Eintrages in meine Papiere hat mir die Fa. SK-Handels AG rechtliche und für mich unentgeltliche Unterstützung zugesichert zum Einklagen des o.G. Sachverhaltes.
Gruß Gerd
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Einer mir vorliegenden Rechtsauskunft nach sind die Zulassungs- behörden zu einer Eintragung verpflichtet !!! Ja,sicha,wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. Die Eintragung des Bauteils ist korrekt aber nicht die Änderung der Abgasschl.Nr. Auszug aus Newsletter Allradkontor: "Änderung von Abgasschlüsselnummern unzulässig! Bislang führte der Einbau von Um- und Nachrüstsystemen (z.B. Nachrüstkatalysatoren) mit Teilegutachten zu einer günstigeren Abgasschlüsselnummer und damit in der Regel zu einer geringeren Kfz Steuer und ggfs einer 'besseren' Umweltplakette. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nun erklärt, dass diese Praxis ab sofort nicht mehr zulässig ist. Begründung: "Es besteht für Teilegutachten keine Rechtsgrundlage, aus der sich ableiten lässt, ein Kfz durch Nach-/ Umrüstung in Bezug auf die Schadstoffklasse umzuschlüsseln." Bereits durchgeführte Änderungsabnahmen und erfolgte Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten behalten aber ihre straßenverkehrsrechtliche Gültigkeit. Quelle: Auskunft TÜV Nord 04.01.2009"
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Bereits durchgeführte Änderungsabnahmen und erfolgte Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten behalten aber ihre straßenverkehrsrechtliche Gültigkeit. Quelle: Auskunft TÜV Nord 04.01.2009" na, dann ist ja soweit mal alles klar.
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